Equine 74 Gastric CH

AGB

Martina Zahner, Generalimporteurin EQUINE 74 für die Schweiz (nachfolgend «Zahner»)
  • Vertragsabschluss
  • Angebote von ZAHNER sind freibleibend. Ein Vertrag gilt nur dann als zustande gekommen, wenn er von ZAHNER schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden gelten nur, wenn ZAHNER diese schriftlich anerkannt hat. Einwände zur Auftragsbestätigung sind innert 7 Tagen nach deren Versand schriftlich mitzuteilen. Durch Zustimmung zu einer Offerte anerkennt der Käufer diese AGB. Rechte aus einem Vertragsverhältnis mit ZAHNER dürfen nur mit schriftlicher vorgängiger Zustimmung von ZAHNER auf Dritte übertragen werden.

  • Termine
  • Liefertermine sind für ZAHNER freibleibend. Angaben bezüglich der Lieferfrist sind ca. Angaben. Verspätete Lieferungen entbindet den Käufer nicht von der Abnahmepflicht.

    Bei Behinderungen durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ZAHNER oder den Zulieferanten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

    Wird die Vertragserfüllung ganz oder teilweise unmöglich, so wird ZAHNER vom Kunden von der Lieferpflicht befreit. Der Käufer wird umgehend darüber verständigt. Erbrachte Leistungen werden pro rata abgerechnet.

  • Lieferung
  • ZAHNER ist zu Teillieferungen berechtigt.

    Die Verpackung erfolgt fach- und handelsüblich. Sonderverpackungen sind ZAHNER vom Kunden 30 Tage vor dem Versand mitzuteilen. Liefertermin und Lieferung gelten Ex Works (Incoterms 2000) Domizil Schweiz.

    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zum Versand ausgeschieden ist. Alle Sendungen, einschliesslich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers und sind von diesem gegen Transportschäden zu versichern.

    Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, ist ZAHNER berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines daraus entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

    ZAHNER kann von Wiederverkäufern verlangen, dass spätestens mit der Lieferung der Waren Mitarbeiter auf Kosten des Kunden in der Anwendung geschult werden. Diese haben den Support sicherzustellen. Erscheinen die Fachkenntnisse des Kunden als Wiederverkäufer nicht den Ansprüchen von ZAHNER zu genügen, kann ZAHNER jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

  • Preise
  • Die Preise sind netto exklusiv Mehrwertsteuer. Verpackung, Versand, Zoll- und weitere Transportformalitäten werden entgeltlich im Auftrag des Kunden erbracht, wobei ein Mindestbetrag von CHF 25.00 pro Lieferung erhoben wird.

    Der Rechnungsbetrag ist gemäss Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, auch wenn der Kunde Mängel rügt. Unvollständige Zahlungen werden mit einer Bearbeitungspauschale nachbelastet. Bei Zahlungsverzug, der ohne weitere Mitteilung nach Ablauf der Zahlungsfrist eintritt, wird ein Verzugszins von 10% fällig. ZAHNER behält sich vor, Vorauszahlung oder Anzahlungen zu verlangen. Ohne anders lautende Vereinbarung sind 75% des Kaufpreises innert 10 Tagen nach Bestellung und der Rest vor der Lieferung zu bezahlen.

    Die Annahme von Barzahlungen, Wechseln oder Schecks ist grundsätzlich nicht erwünscht und vorgängig schriftlich mit ZAHNER zu vereinbaren. Verrechnung ist nur möglich, wenn ZAHNER die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

    Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so ist ZAHNER berechtigt, nach eigener Wahl entweder für den gelieferten Teil den für diese Losgrössen geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufenen Mengen zu liefern und den gesamten Kaufpreis zu berechnen.

  • Eigentumsvorbehalt
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ZAHNER. ZAHNER hat das Recht, das Eigentum im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

    Grundsätzlich ist die gelieferte Ware vom Käufer so einzusetzen, dass sie jederzeit wieder verfügbar ist. Im Fall einer Verarbeitung oder Verbindung, steht ZAHNER ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschliesslich der MWST zu. Der Käufer verwahrt die Sache in Miteigentum unentgeltlich.

  • Gewährleistung aus Kauf
  • Die Ware wird in der zum Zeitpunkt der Lieferung üblichen Ausführung und Beschaffenheit und so wie spezifiziert geliefert. Die Lieferung ist bei Erhalt zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind 10 Tage nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten nach Empfang zu rügen.

    Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer der Aufforderung auf  Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt. Die Einsendung der beanstandeten Ware muss in der Originalverpackung erfolgen.









    ZAHNER behebt die Mängel nach eigener Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Kann ZAHNER die Mängel nicht beheben, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag (neg. Vertragsinteresse) verlangen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Drittschäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

  • Gewährleistung aus Reparatur
  • Sichtbare Mängel sind spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware zu beanstanden. Verdeckte Mängel sind 10 Tage nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten nach Empfang der Ware zu beanstanden. Durch Instandsetzung werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten weder gehemmt noch unterbrochen noch erneuert.

  • Haftungsausschluss
  • ZAHNER haftet nicht für Ansprüche wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Folgeschaden, entgangenem Gewinn oder aus anderen Rechtsgründen irgendwelcher Art. Für Mängel am Produkt haftet Zahner nur bei fehlerhafter Zwischenlagerung. Bei anderweitigen Haftungsansprüchen haftet Zahner nicht und tritt in jedem Falle allfällige eigenen Ansprüche gegenüber dem Hersteller erfüllungshalber an den Käufer ab, was dieser akzeptiert..  

  • Warenkennzeichnung und Schutzrechte
  • Eine Veränderung der Waren, Warenbezeichnung, Marke bzw. Label sowie jede Sonderstempelung, die als Kennzeichnung des Käufers oder eines Dritten gelten, oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein solches handelt, sind unzulässig und bewirken den Wegfall jeglicher Gewährleistung. Die Marke, welche durch ZAHNER dem entsprechenden Produkt verliehen wurde, darf nicht abgeändert oder entfernt werden, und der Käufer darf das Produkt oder die Dokumentation über das Produkt nicht mit einem zusätzlichen Zeichen versehen.

    Der Käufer ist auf Widerruf berechtigt, die Ware durch ein ohne Beschädigung der Ware entfernbares Etikett zu kennzeichnen.

    ZAHNER garantiert, dass die verkaufte Ware als solche in der Schweiz frei von Schutzrechten Dritter ist; falls Dritte aus Schutzrechten der garantierten Länder berechtigte Ansprüche gelten machen sollten, wird Zahner allfääige Ansprüche gegen den Hersteller / Lizenzgeber erfüllungshalber an den Käufer abtreten, was dieser akzeptiert. Der Hersteller kann auch entscheiden, die Ware gegen Vergütung des Kaufpreises zurückzunehmen.

    ZAHNER übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Ware nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

    Für die nach Angaben das Käufers gefertigte Ware haftet dieser dafür, dass fremde Schutzrechte nicht verletzt werden; dies gilt auch dann, wenn ZAHNER an der Entwicklung mitgewirkt oder diese nach Angaben des Käufers entwickelt hat.

  • Gültigkeit / Gerichtsstand
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt das die Wirksamkeit der Parteivereinbarungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
    Die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien untersteht Schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des Internationalen Warenkaufs (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich wegbedungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von ZAHNER zum Zeitpunkt der Warenlieferung.




    Martina Zahner

    Generalimporteurin EQUINE74 Schweiz

    Blumenweg 17

    6405 immensee